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DIRECTOR'S DEALINGS 

Seit 1. Juli 2002 müssen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats eines deutschen börsennotierten Unternehmens sowohl dem Unternehmen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Meldung machen, wenn sie Aktien des Unternehmens oder mit diesen Aktien verbundene Rechte erwerben oder veräußern. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vortands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern eng verbundene Personen (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern).

Die Übersicht listet alle nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gemeldeten Wertpapiergeschäfte auf.
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